Alle Infos rund um Corona
Auf einen Blick
Wenn du hier nicht findest, was du suchst, melde dich bei deinem Jubla-Kanton oder direkt beim nationalen Krisenteam (krisen@jubla.ch).
Aktuell
13. Januar 2021: Der Bundesrat hat heute die Massnahmen verlängert und in einigen Punkten verschärft. Die dringende Empfehlung der Jubla Schweiz auf alle analogen Jubla-Aktivitäten zu verzichten, wird verlängert bis mind. 28. Februar 2021.
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Schutzkonzepte und Hilfestellungen
Das Schutzkonzept gilt für Gruppenstunden mit max. 5 Personen ab 16 Jahren, die noch immer gesetzlich erlaubt sind. Die Jubla Schweiz rät jedoch zum kompletten Verzicht auf analoge Jubla-Aktivitäten bis 28. Februar 2021.
Die Hilfestellungen wurden Ende Oktober zuletzt aktualisiert. Sie können bei der Planung von zukünftigen Aktivitäten unterstützen und sind nicht explizit auf die aktuelle Situation ausgerichtet, in der wir raten ganz auf analoge Jubla-Aktivitäten zu verzichten.
Blog
Die häufigsten Fragen
Stand 05. Januar 2021
Neuigkeiten, Informationen und Richtlinien
Frage | Antwort |
Wann und wo werden wir über Neuigkeiten betreffend Jubla-Aktivitäten informiert? | Wir werden euch auf dieser Webseite auf dem Laufenden halten und Neuigkeiten zusätzlich über Social Media teilen. Bei wichtigen Änderungen informieren wir zusätzlich direkt via E-Mail. |
Wo finden wir die aktuellen Infos vom Bund? | Mehr Infos zu den neuen Massnahmen vom Bund findet ihr auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit. Weiter verweisen wir auf das FAQ vom Bund. |
Wo finden wir die einzelnen Bestimmungen bezüglich Richtlinien der Kantone? | Die Bestimmungen der einzelnen Kantone findet ihr auf dieser Webseite vom Bund. |
Kann eine Gemeinde, ein Kanton oder eine Pfarrei strengere Massnahmen vornehmen als der Bund? | Ja, die Kantone können seit dem 19. Juni 2020 (Wiedereinführung der besonderen Lage nach Epidemiengesetz) bei Bedarf eigene zusätzliche Schutzmassnahmen gegen das Coronavirus festlegen. Diese sind für alle Aktivitäten im jeweiligen Kanton zwingend einzuhalten. Die Organisator*innen von Jubla-Aktivitäten sind gebeten sich regelmässig bei den Gesundheitsbehörden der Kantone über die geltenden Regeln zu informieren. Die Bundesvorgaben bleiben als minimale Regeln gültig, auch wenn einzelne Kantone weitergehende Regeln beschliessen. Eine Gemeinde oder Pfarrei kann eure Aktivitäten nicht grundsätzlich verbieten, darf aber für ihre Infrastruktur eigene Benutzungsregeln bestimmen, welche eure Aktivitäten beeinflussen können. Nicht selten werden sie bereits über Schutzkonzepte verfügen, an die ihr euch halten müsst. Eine vorgängige Absprache vor der Nutzung von Sportplätzen, Turnhallen, Mehrzweckanlagen, Pfarreizentrum oder weiteren Örtlichkeiten ist daher empfohlen. |
Was passiert, wenn eine Person in meinem Umfeld infiziert ist? | Auskunft zum Umgang mit infizierten Personen gibt das Bundesamt für Gesundheit. Folge diesem Link |
Was, wenn ich oder eine Person in meinem Umfeld mit der Situation überfordert ist (z.B. wegen sozialer Isolation, Strukturverlust, häuslicher Gewalt oder Krankheit/Todesfall)? | Sprich mit Freund*innen darüber und kontaktiere bewusst eine deiner Vetrauenspersonen: Eltern, Verwandte, Lehrer*in, (Kantons-)Präses, Bekannte aus deinem kantonalen Jubla-Umfeld, Seelsorgende usw. oder nehme alternativ (insb. bei einer akuten Gefährdungslage) professionelle Hilfe in Anspruch (z.B. Helpline 147 von Pro Juventute: per Mail, Chat oder Telefon möglich). |
Schutzkonzepte
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Weshalb wird im Schutzkonzept an gewissen Stellen von Maskenpflicht ab 12 Jahren (Kapitel 2b und 2c) gesprochen, an anderen Stellen von Masken ab 16 Jahren (Kapitel 2a II)? | Die beiden Regeln haben unterschiedliche Hintergründe in der Verordnung. Für die gesamte Bevölkerung gilt in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und draussen in belebten Fussgängerbereichen oder bei Menschenansammlungen ohne Abstandseinhaltung eine Maskenpflicht ab 12 Jahren (siehe Art. 3a, 3b, 3c). Für Jubla-Aktivitäten als Aktivitäten im Sport- und Kulturbereich gilt für Personen ab 16 Jahren eine Maskenpflicht, wenn draussen oder drinnen der Abstand zu einem beliebigen Zeitpunkt nicht eingehalten werden kann. Für die Jubla gelten die beiden Regeln also in unterschiedlichen Situationen. Wenn ihr als Schar ein einheitliches Mindestalter definieren möchtet, dann dürft ihr dieses auch durchgehend auf 12 Jahre setzen. Das Schutzkonzept gibt nur die verpflichtenden Regeln vor. | |||
Du hast weitere Fragen zu den Schutzkonzepten? | Melde dich via krisen@jubla.ch, damit die Fragen im FAQ aufgenommen werden können. |
Absage von Aktivitäten
Frage | Antwort |
Woran muss ich denken, wenn ich grössere Aktivitäten wie Grossanlässe, Lager oder Planungsweekends geplant habe und nun absage? | Informiere Teilnehmende, Mitwirkende, Eltern, Netzwerkpartner wie Geldgebende und weitere Interessierte frühzeitig über die Absage, storniere Reservationen und Bestellungen frühzeitig und nimm bei einem Lager mit dem Lagercoach Kontakt auf.
Informationen an Schar, Eltern, Netzwerkpartner etc. Es ist wichtig, einheitliche und überlegte Informationen weiterzugeben. Überlegt euch beim Verfassen der Information, was euer Gegenüber wissen möchte. Kommuniziert möglichst über alle eure verfügbaren Kanäle (Mail, Webseite, Social Media, Anschlagbrett, etc.).
Lagerhäuser/Lagerplätze/Raumreservationen
Reisen
Bestellungen
Lagercoach
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Kann der Jugendurlaub bei einer Absage eines Lagers oder eines Kurses verschoben werden? | Dies muss mit dem*der Arbeitgeber*in geklärt werden. Informationen zum Jugendurlaub findest du hier. Wichtig: Jugendurlaub gibt es auch für ehrenamtliche Aktivitäten und Lager ohne J+S. |
Kurse und Anerkennungen für Lager
Frage | Antwort |
Welche Anerkennungen wurden aufgrund der Kursabsagen aufgefrischt? | Der Bundesrat hatte entschieden, die Einsatzberechtigung der J+S-Kader (J+S-Leiter*in, J+S-Expert*in, J+S-Coach, J+S-Coach-Expert*in), die im Status «weggefallen seit 01.01.2019», «weggefallen seit 01.01.2020» und «gültig bis 31.12.2020» sind, ausserordentlich bis Ende 2021 zu verlängern. Die Anerkennungen sind auch auf der jubla.db verlängert. Bei Fragen oder Unstimmigkeiten kannst du dich an die Arbeitsstelle (AST) deines Kantons wenden. |
Wir brauchen für das Lager 2021 noch zusätzlich eine SLK-, GLK- oder EKK-Anerkennung, werden die Kurse im nächsten Frühling sicher stattfinden? | Die Kursdaten für das Jahr 2021 wurden bereits definiert und sind in der Kursagenda (www.jubla.ch/kursagenda) ersichtlich. Die Kurse sind in Planung, wir gehen von einer Durchführung aus - können zum jetzigen Zeitpunkt aber nichts garantieren. Zudem prüfen wir auch alternative Kursformen. Wir halten euch diesbezüglich auf dem Laufenden. Denk zudem daran, dass Anerkennungen, die anfangs 2019, 2020 oder 2021 abgelaufen sind oder ablaufen werden automatisch bis Ende 2021 verlängert wurden. |
Können wir auch ein J+S-Lager anmelden, bei dem wir nicht alle Teilnehmenden abdecken können? | Ja, das ist grundsätzlich möglich. Ihr müsst die Mindestbedingungen für ein J+S-Lager erfüllen (zwei berechtigte J+S-Leitende LS/T, davon jemand mit dem Zusatz Lagerleiter*in (SLK)), dann kann das Lager durchgeführt werden. Ihr erhält jedoch nur für jene Teilnehmende eine Entschädigung, welche ihr durch J+S-Anerkennungen abdecken könnt. |
Können J+S-Lager auch ohne Übernachtung durchgeführt werden? | Kindersport-Lager (für Kinder von 5 bis und mit 10 Jahren) können wie immer ohne Übernachtung angemeldet werden, für Jugendsport oder gemischte Lager ist es nicht möglich, Lager ohne Übernachtung anzumelden. |
Kontakt bei Fragen
Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten melde dich bei deinem Jubla-Kanton oder beim nationalen Krisenteam (krisen@jubla.ch).