Erbschaft und Legat
Die Jubla in Ihren Testament
Zahlreiche Projekte von Jungwacht Blauring können dank Weitsicht realisiert werden: Als Person, die bei ihrem Nachlass an Kinder und Jugendliche in der Schweiz gedacht hat.
Zahlreiche Projekte von Jungwacht Blauring können dank Weitsicht realisiert werden: Als Person, die bei ihrem Nachlass an Kinder und Jugendliche in der Schweiz gedacht hat.
Wenn Sie die Stiftung pro jungwacht blauring in Ihrem Testament begünstigen, unterstützen Sie die Kinder und Jugendlichen in der ganzen Deutschschweiz.
Das Testament muss handschriftlich verfasst werden.
Sie können die Stiftung pro jungwacht blauring als Erbin einsetzen oder mit einem Legat begünstigen. Die Stiftung pro jungwacht blauring ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Ihr Nachlass kommt somit vollumfänglich der Jubla zugute. Es ist immer möglich, die Ihnen wichtigen Organisationen zu berücksichtigen.
Stiftung pro jungwacht blauring
St. Karliquai 12
6004 Luzern
stiftung@jubla.ch | +41 41 419 47 47
IBAN: CH15 0077 8197 3754 1200 1
Weitere Informationen finden Sie in dieser Broschüre und im Tätigkeitsbericht der Stiftung:
Haben Sie eine Frage zum Vorgehen oder was mit Ihrem Vermächtnis geschieht? Ich stehe bei Fragen gerne zur Verfügung.

«Ich habe erlebt, mit wie viel Freude und Feuer die Kinder in Jungwacht Blauring sich einbringen und wie die jugendlichen Leitenden Verantwortung übernehmen und sich alle für die Gemeinschaft einsetzen. Gerne trage ich dazu bei, dass dies auch in Zukunft so bleibt.»
Lilly Erb-Simon, Jg. 1926, Hombrechtikon ZH