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Abenteuer

ermöglichen

Erbschaft und Legat

Die Jubla in Ihren Testament

Zahlreiche Projekte von Jungwacht Blauring können dank Weitsicht realisiert werden: Als Person, die bei ihrem Nachlass an Kinder und Jugendliche in der Schweiz gedacht hat. 

Mit dem letzten Willen etwas bewirken

So schenken Sie der Jubla Zukunft

Wenn Sie die Stiftung pro jungwacht blauring in Ihrem Testament begünstigen, unterstützen Sie die Kinder und Jugendlichen in der ganzen Deutsch­schweiz.

Das Testament muss hand­schriftlich verfasst werden. 

Unterstützte Projekte 

Beweggründe

Vermächtnis/ Legat oder Erbe

Sie können die Stiftung pro jungwacht blauring als Erbin einsetzen oder mit einem Legat begünstigen. Die Stiftung pro jungwacht blauring ist von der Erbschafts- und Schenkungs­steuer befreit. Ihr Nachlass kommt somit vollumfänglich der Jubla zugute. Es ist immer möglich, die Ihnen wichtigen Organisationen zu berücksichtigen.

Häufige Fragen 

Zum Testament-Generator auf deinadieu.ch

Weitere Informationen 

Stiftung pro jungwacht blauring
St. Karliquai 12
6004 Luzern

stiftung@jubla.ch | +41 41 419 47 47

IBAN: CH15 0077 8197 3754 1200 1

Ihre Ansprechperson

zuständig für Legate und Erb­schaften

Haben Sie eine Frage zum Vorgehen oder was mit Ihrem Vermächtnis geschieht? Ich stehe bei Fragen gerne zur Verfügung.

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Daniela Dürr
Fachverantwortliche Marketing, Fundraising & Kommunikation,
Lead Link Strukturen

Warum die Jubla fördern

«Ich habe erlebt, mit wie viel Freude und Feuer die Kinder in Jung­wacht Blauring sich einbringen und wie die jugendlichen Leitenden Verant­wortung übernehmen und sich alle für die Gemein­schaft einsetzen. Gerne trage ich dazu bei, dass dies auch in Zukunft so bleibt.»

Lilly Erb-Simon, Jg. 1926, Hombrechtikon ZH

Weitere Gründe

Kontaktformular Vermächtnis und Schenkung