Vom 7. - 9. Juni 2025 findet das Jublasurium, das nationale Pfingstlager, von Jungwacht Blauring statt.
Alle Infos gibt's auf jublasurium.ch
Jungwacht Blauring ist eine nicht gewinnorientierte Institution. Alle Spenden und «Erträge» kommen den Kindern und Jugendlichen zu gute. Die dezentrale Organisation unseres Verbands und das grosse ehrenamtliche und freiwillige Engagement der jugendlichen Leitenden vor Ort führen dazu, dass der administrative Aufwand sehr gering ist. Die Spenden werden zweckorientiert für die Unterstützung der Aktivitäten der Kinder und Jugendlichen – und damit in zukünftige Generationen – eingesetzt.
Im Tätigkeitsbericht finden Sie eine Auswahl der bisherigen unterstützten Projekte sowie die Bilanz- und Erfolgsrechnung der Stiftung pro jungwacht blauring.
Als gemeinnützige Organisation ist Jungwacht Blauring auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Die Stiftung pro jungwacht blauring ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Ein Legat oder Vermächtnis kommt somit vollumfänglich den Kindern und Jugendlichen zu gute.
Die Stiftung ermöglicht Projekte mit innovativen Ideen. Oft reichen kleine Beiträge oder eine Defizitgarantie, damit die Grenzen zum Nicht-Umsetzbaren aufweichen.
Ein Testament schafft Klarheit.
Mit einem Testament sorgen Sie dafür, dass nach Ihrem Tod Ihren Wünschen entsprochen wird. Zum Verfassen Ihres Testamentes brauchen Sie eine Übersicht über Ihr Vermögen und Kenntnis der pflichtgeschützten Erben und damit der verfügungsfreien Quote. Allenfalls können Sie auch ein eine Person oder eine Organisation, als Willensvollstrecker*in einsetzen.
Sie können die Stiftung pro jungwacht blauring mit einem Vermächtnis / Legat (fixer Betrag) oder (anteilsmässig) als Erbin einsetzen.
Verwenden Sie dafür folgende Adresse im Testament:
Stiftung pro jungwacht blauring
St. Karliquai 12
6004 Luzern
Die Zusammenarbeit mit unserer Partnerorganisation DeinAdieu.ch ermöglicht Ihnen ganz unverbindlich und ohne Kosten ein Testament für Ihre persönliche Situation zu erstellen.
Sie werden durch folgende drei Schritte geführt:
1) Erfassen Sie alle Erben
2) Legen Sie fest, wer welchen Anteil Ihres Nachlasses erhält
3) Schreiben Sie die erstellte Vorlage von Hand ab
Ihr handschriftliches Testament sollten Sie gut auffindbar und geschützt aufbewahren (Vertrauensperson, Anwalt, Gemeinde).
Wir empfehlen sich juristisch beraten zu lassen. Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch auch den Kontakt zu einer juristischen Fachperson.
Haben Sie eine Frage zum Vorgehen oder was mit Ihrem Vermächtnis geschieht? Ich berate Sie gerne.